Ihre Vorteile auf einen Blick

Was zählt, ist eine saubere Bewertung. Genau dafür stehen wir.

Regionale Expertise

Objektive Wertermittlung ohne Verkaufsinteressen oder wirtschaftliche Abhängigkeiten.

Gesetzes­konform

Methodisch korrekte Gutachten nach geltenden gesetzlichen Vorgaben.

Vier-Augen-Prinzip

Zweitgutachter-Prüfung für zusätzliche Sicherheit und nachvollziehbare Ergebnisse.

Festpreis­garantie

Transparentes Angebot zum Festpreis. Keine Nachberechnung, kein Risiko.

Was ist ein Energieausweis?

Ein Energieausweis, in der Umgangssprache auch Energiepass genannt, dokumentiert die Energieeffizienz eines Gebäudes. Er zeigt, wie hoch der Energiebedarf oder -verbrauch eines Gebäudes ist und ordnet es einer Effizienzklasse zu.

Der Energieausweis ist für fast alle Gebäude verpflichtend, wenn sie
  • verkauft werden oder
  • neu vermietet werden.

Er muss spätestens zur ersten Besichtigung verfügbar sein. Ohne ihn riskieren Eigentümer rechtliche Konsequenzen und Vertrauensverlust bei Interessenten.

Der Energieausweis, umgangssprachlich auch Energiepass genannt, gibt Auskunft über die energetische Qualität einer Immobilie. Er zeigt, wie hoch der Energiebedarf oder Energieverbrauch eines Gebäudes ist und ordnet die Immobilie einer Energieeffizienzklasse zu.

In Deutschland ist der Energieausweis für nahezu alle Gebäude gesetzlich vorgeschrieben. Die rechtliche Grundlage bildet das Gebäudeenergiegesetz GEG als Nachfolger der früheren Energieeinsparverordnung EnEV.

Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig und verliert danach automatisch seine Gültigkeit.

Wann braucht man einen Energieausweis?

Ein Energieausweis ist verpflichtend in folgenden Fällen:

  • Verkauf einer Immobilie
  • Vermietung einer Immobilie
  • Erstbezug eines Neubaus

Der Energieausweis muss spätestens bei der ersten Besichtigung potenziellen Käufern oder Mietern vorgelegt werden.

Ausnahmen bestehen nur für:

  • denkmalgeschützte Gebäude
  • Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche
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Wer braucht ein Energieausweis?

Der Energieausweis, umgangssprachlich Energiepass, zeigt die energetische Qualität eines Gebäudes. Er wird typischerweise bei Verkauf oder Vermietung verlangt und muss spätestens zur ersten Besichtigung vorliegen. Ein Energieausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig, danach ist ein neuer erforderlich.Ein Energieausweis wird benötigt von:

  • privaten Eigentümern bei Verkauf oder Vermietung
  • Vermietern von Wohn und Gewerbeimmobilien
  • Bauträgern bei Neubauten
  • Eigentümern nach bestimmten Sanierungsmaßnahmen

Auch Banken, Käufer und Mieter verlangen den Energieausweis regelmäßig als Entscheidungsgrundlage.

Unser Vorgehen

Jede Immobilienbewertung folgt bei uns einem klar definierten und bewährten Ablauf. So stellen wir sicher, dass alle Gutachten fachlich korrekt, nachvollziehbar und nach gesetzlichen Vorgaben erstellt werden.

BEWERTUNG ANFORDERN
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Erstkontakt & Klärung

Im persönlichen Austausch klären wir Ihr Anliegen und den Zweck des Gutachtens.

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Objektaufnahme

Erfassung aller relevanten Objekt-, Grundstücks- und Marktdaten vor Ort oder anhand vorliegender Unterlagen.

03

Analyse & Bewertung

Wertermittlung nach anerkannten Verfahren unter Berücksichtigung von Lage, Zustand und Marktsituation.

04

Gutachtenerstellung

Nachvollziehbare Aufbereitung der Ergebnisse gemäß gesetzlichen Vorgaben und fachlichen Standards.

Fachliche Grundlagen zum Energieausweis

Der Energieausweis gibt Auskunft über die energetische Qualität eines Gebäudes und dient als objektive Orientierung für Käufer, Mieter und Eigentümer. Er bewertet den Energiebedarf oder den Energieverbrauch einer Immobilie auf Basis gesetzlich definierter Berechnungsmodelle.

Grundlage für die Ausstellung sind die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes. Je nach Gebäudeart, Baujahr und Nutzung wird entweder ein Bedarfsausweis oder ein Verbrauchsausweis erstellt.

Beim Bedarfsausweis erfolgt die Bewertung unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten. Die energetische Qualität wird anhand der Bausubstanz, der Wärmedämmung, der Fenster, der Heizungsanlage und weiterer technischer Komponenten rechnerisch ermittelt. Dadurch ist er besonders aussagekräftig bei Verkauf oder Vergleich verschiedener Immobilien.

Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten der letzten Jahre. Er spiegelt das reale Nutzungsverhalten wider und ist vor allem bei bestehenden, bewohnten Gebäuden mit ausreichender Datenlage zulässig.

Beide Ausweisarten ordnen das Gebäude einer Energieeffizienzklasse zu und zeigen den berechneten oder gemessenen Energiekennwert. Ergänzend enthält der Energieausweis Modernisierungsempfehlungen, die Hinweise auf mögliche energetische Verbesserungen geben, ohne eine Sanierungspflicht darzustellen.

Ein korrekt erstellter Energieausweis schafft Transparenz über den energetischen Zustand einer Immobilie und ist gesetzlich vorgeschrieben bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung. Er ersetzt keine technische Detailprüfung, liefert aber eine verlässliche Grundlage zur Einordnung des Energieverbrauchs und der energetischen Qualität eines Gebäudes.

Das sagen unsere Kunden

Fundierte Bewertungen. Klare Entscheidungen. Verlässliche Ergebnisse.

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4.9/5

Immogutachter Dresden

Geschäftsmann in weißem Hemd konzentriert am Computerarbeitplatz.
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„Super fachliche Beratung.
Man merkt sofort, dass hier jemand mit Erfahrung arbeitet. Ich habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt und kann die Zusammenarbeit uneingeschränkt empfehlen.“

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Martin W.

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„Vielen Dank für die professionelle Beratung und Zusammenarbeit. Mit modernem Equipment und großer Fachkompetenz wurde der Wert und Zustand unseres Hauses zügig und nachvollziehbar ermittelt. Die persönliche Betreuung war hervorragend.“

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Carola K.

Benötigte Unterlagen für einen Energieausweis

Benötigtes Dokument Beschreibung Bezugsquelle
Baujahr des Gebäudes Grundlage für die energetische Einordnung und Berechnung Kaufvertrag, Bauunterlagen, Grundbuch, Eigentümer
Baupläne und Grundrisse Zur Ermittlung von Flächen, Bauweise und Gebäudegeometrie Architekt, Bauaufsichtsbehörde, Eigentümer
Wohn- oder Nutzflächenberechnung Erforderlich für die korrekte energetische Bewertung Bauunterlagen, Architekt, Hausverwaltung
Angaben zur Heizungsanlage Art, Baujahr und Leistung der Heizung Heizungsbauer, Wartungsvertrag, Eigentümer
Energieträger Zum Beispiel Gas, Öl, Fernwärme, Pellets oder Strom Heizungsunterlagen, Energieversorger
Dämmstandard der Gebäudehülle Dach, Fassade, Kellerdecke und vorhandene Dämmmaßnahmen Bauunterlagen, Sanierungsrechnungen, Eigentümer
Fenster und Verglasung Fensterart, Baujahr und energetischer Zustand Bauunterlagen, Rechnungen, Eigentümer
Energieverbrauch der letzten drei Jahre Nur erforderlich für den Verbrauchsausweis Energieversorger, Abrechnungen, Hausverwaltung
Warmwasserbereitung Zentral oder dezentral, über Heizung oder elektrisch Heizungsunterlagen, Eigentümer
Anzahl der Wohneinheiten Relevant für die Wahl der Energieausweis-Art Grundbuch, Bauunterlagen, Eigentümer

Häufig gestellte Fragen zum Energieausweis

Sichere Entscheidungen rund um Ihre Immobilie durch fundierte Gutachten und persönliche Beratung.

Kann man einen Energieausweis verlängern?

Nein. Nach Ablauf der Gültigkeit braucht es einen neuen Ausweis.

Wie lange ist der Energieausweis gültig?

Zehn Jahre. Danach muss ein neuer Energieausweis erstellt werden.

Gilt der Energieausweis für eine einzelne Wohnung?

In der Regel wird er für das Gebäude erstellt. Energieausweise nur für einzelne Wohnungen sind normalerweise nicht vorgesehen.

Ist eine Besichtigung Pflicht?

Nicht zwingend, aber oft sinnvoll, weil sie Ungenauigkeiten bei den Daten reduziert.

Energieausweis oder Energiepass, ist das etwas anderes?

Nein. Energieausweis ist die offizielle Bezeichnung, Energiepass ist umgangssprachlich.

Wann muss ich einen Energieausweis vorlegen?

Bei Verkauf oder Vermietung und spätestens zur ersten Besichtigung.