Ihre Vorteile auf einen Blick

Was zählt, ist eine saubere Bewertung. Genau dafür stehen wir.

Regionale Expertise

Objektive Wertermittlung ohne Verkaufsinteressen oder wirtschaftliche Abhängigkeiten.

Gesetzes­konform

Methodisch korrekte Gutachten nach geltenden gesetzlichen Vorgaben.

Vier-Augen-Prinzip

Zweitgutachter-Prüfung für zusätzliche Sicherheit und nachvollziehbare Ergebnisse.

Festpreis­garantie

Transparentes Angebot zum Festpreis. Keine Nachberechnung, kein Risiko.

Was ist eine Schadensbewertung?

Eine Schadensbewertung ist die fachliche Ermittlung von Ursache, Umfang und Folgen eines Gebäudeschadens.
Sie liefert eine nachvollziehbare Grundlage für Sanierung, Kostenplanung und Kommunikation mit Versicherung, Handwerkern oder Gegenparteien.

Wichtig: Je früher die Begutachtung erfolgt, desto besser lassen sich Ursachen sichern und Folgeschäden vermeiden.

Wann braucht man eine Schadensbewertung?

Typische Anlässe

• Wasserschaden nach Rohrbruch, Leitungswasser, Undichtigkeiten
• Brandschaden und Folgeschäden durch Rauch, Ruß oder Löschwasser
• Bauschäden wie Risse, Setzungen, Durchfeuchtung, Schimmel
• Elementarschäden nach Sturm, Hagel, Überschwemmung
• Versicherungsschaden bei Streit über Ursache, Umfang oder Entschädigung
• Beweissicherung vor Sanierung oder vor einer Auseinandersetzung

Welche Immobilie möchten Sie bewerten?
Kostenfreie Ersteinschätzung
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Zertifizierte Gutachter mit regionaler Marktkenntnis
Grund für die Bewertung
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Wer braucht eine Schadensbewertung?

Private Eigentümer
Klärung von Ursache und Sanierungsbedarf, sichere Grundlage für Versicherung und Handwerker, Schutz vor Folgeschäden.

Vermieter und Hausverwaltungen
Dokumentation für Mietobjekte, Abgrenzung von Verantwortlichkeiten, Planung von Instandsetzung und Kosten.

Unternehmen
Bewertung und Dokumentation von Schäden in Gewerbeobjekten, schnelle Entscheidungsgrundlage für Wiederherstellung und Kostenfreigabe.

Unser Vorgehen

Jede Immobilienbewertung folgt bei uns einem klar definierten und bewährten Ablauf. So stellen wir sicher, dass alle Gutachten fachlich korrekt, nachvollziehbar und nach gesetzlichen Vorgaben erstellt werden.

BEWERTUNG ANFORDERN
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01

Erstkontakt & Klärung

Im persönlichen Austausch klären wir Ihr Anliegen und den Zweck des Gutachtens.

02

Objektaufnahme

Erfassung aller relevanten Objekt-, Grundstücks- und Marktdaten vor Ort oder anhand vorliegender Unterlagen.

03

Analyse & Bewertung

Wertermittlung nach anerkannten Verfahren unter Berücksichtigung von Lage, Zustand und Marktsituation.

04

Gutachtenerstellung

Nachvollziehbare Aufbereitung der Ergebnisse gemäß gesetzlichen Vorgaben und fachlichen Standards.

Fachliche Grundlagen

Schadenarten
Wasser, Brand, Bausubstanz, Elementar und Folgeschäden

Methodik
Visuelle Prüfung, Fotodokumentation, einfache Messungen nach Bedarf, Plausibilitätsprüfung der Ursache, Bewertung von Sanierungsumfang

Ergebnisbestandteile
Schadenbeschreibung, Ursache, betroffene Bauteile, Risiken, Maßnahmenempfehlung, Kostenschätzung

Das sagen unsere Kunden

Fundierte Bewertungen. Klare Entscheidungen. Verlässliche Ergebnisse.

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4.9/5

Immogutachter Dresden

Geschäftsmann in weißem Hemd konzentriert am Computerarbeitplatz.
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„Super fachliche Beratung.
Man merkt sofort, dass hier jemand mit Erfahrung arbeitet. Ich habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt und kann die Zusammenarbeit uneingeschränkt empfehlen.“

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Martin W.

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„Vielen Dank für die professionelle Beratung und Zusammenarbeit. Mit modernem Equipment und großer Fachkompetenz wurde der Wert und Zustand unseres Hauses zügig und nachvollziehbar ermittelt. Die persönliche Betreuung war hervorragend.“

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Carola K.

Benötigte Unterlagen

Benötigtes Dokument Wofür es gebraucht wird Woher man es bekommt
Kurze Schadenbeschreibung mit Datum Einordnung des Falls, Vorbereitung auf Termin Eigene Angaben
Fotos oder Videos vom Schaden Beweissicherung, Verlauf nachvollziehen Eigenaufnahme, Handwerker, Hausverwaltung
Versicherungsdaten und Schadennummer Zuordnung bei Regulierung, Schriftverkehr Versicherung, Police, Schadenmeldung
Objektunterlagen Grundriss oder Skizze Betroffene Bereiche einordnen, Flächen und Bauteile zuordnen Eigentümer, Hausverwaltung, Architekt, Bauunterlagen
Nachweise zu Maßnahmen Was wurde bereits gemacht, was ist noch offen Handwerkerberichte, Trocknungsfirma, Rechnungen
Relevanter Schriftverkehr Abgleich von Behauptungen, Nachweis bei Streit Versicherung, Hausverwaltung, Beteiligte Parteien

Häufige Fragen zur Schadensbewertung (FAQ)

Sichere Entscheidungen rund um Ihre Immobilie durch fundierte Gutachten und persönliche Beratung.

Die Versicherung hat bereits einen Gutachter geschickt – kann ich trotzdem selbst einen beauftragen?

Auf jeden Fall. Sie sind nicht verpflichtet, das Ergebnis des Versicherungsgutachters einfach hinzunehmen. Wenn Sie Zweifel an der Unabhängigkeit oder Richtigkeit dieses Gutachtens haben, können Sie uns als unabhängigen Sachverständigen einschalten. Wir erstellen ein Gegengutachten, das Sie der Versicherung vorlegen oder im Streitfall verwenden können. Unsere Erfahrung zeigt: Eine zweite Meinung kann sich lohnen, insbesondere bei größeren Schadensummen oder wenn der erste Gutachter z. B. “kein Versicherungsfall” feststellen will. Sie haben das Recht auf eine faire, neutrale Bewertung – wir stehen an Ihrer Seite und beraten zum Vorgehen, damit Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzenbleiben.

Bieten Sie die Schadensbewertung nur in Dresden an?

Unsere Hauptniederlassung ist in Dresden, und hier in der Region (z. B. Meißen, Pirna, Radebeul, Freital und umliegende Orte) sind wir regelmäßig im Einsatz – das heißt, wir können schnell vor Ort sein. Gleichzeitig sind wir bundesweit tätig: Für überregionale Schadensfälle verfügen wir über ein Netzwerk geprüfter Sachverständiger in ganz Deutschland. Sie erhalten also auch außerhalb Dresdens die gleiche Qualität. Fragen Sie uns einfach an – wir vermitteln bei Bedarf einen lokalen Experten oder kommen selbst vorbei, je nach Standort und Dringlichkeit. Sie profitieren immer von unserer Expertise, egal wo in Deutschland der Schaden aufgetreten ist.

Wird ein unabhängiges Gutachten von der Versicherung anerkannt?

Ja, grundsätzlich schon. Ein qualifiziertes, objektives Gutachten dient sogar oft dazu, strittige Fälle zu klären. Zwar ist das Gutachten eines von Ihnen beauftragten Sachverständigen für die Versicherung nicht bindend – genauso wie das Versicherungsgutachten für Sie nicht bindend ist. Doch ein gerichtsfestes Gutachten von einem zertifizierten Sachverständigen hat hohes Gewicht. Sollte die Versicherung also abweichen wollen, muss sie schon triftige Gründe haben. Viele unserer Kunden konnten mit unserem Gutachten erfolgreich ihre Ansprüche voll durchsetzen, selbst wenn das Versicherungsgutachten zunächst geringer ausfiel. Im Zweifel beraten wir Sie auch, wie im Rahmen eines Sachverständigen-Schiedsverfahrens eine Einigung mit der Versicherung erzielt werden kann.

Wer trägt die Kosten für den Gutachter?

In vielen Fällen muss der Auftraggeber die Gutachterkosten zunächst tragen (Bestellerprinzip). Wenn jedoch ein Dritter den Schaden verursacht hat (z. B. ein Handwerkerpfusch oder ein nachbarliches Bauprojekt), können Sie diese Kosten im Rahmen der Schadensregulierung oft vom Verursacher bzw. dessen Versicherung zurückfordern. Bei Versicherungsschäden gilt: Schickt die Versicherung ihren eigenen Gutachter, zahlt sie diesen natürlich selbst. Beauftragen Sie selbst zur Sicherheit einen unabhängigen Gutachter, tragen Sie erstmal die Kosten – können aber je nach Fall versuchen, sie als Schadenposition geltend zu machen. Wir beraten Sie hierzu gerne im Vorfeld.

Wie schnell sollte ich eine Schadensbewertung durchführen lassen?

Am besten sofort nach Eintritt des Schadens! Je früher ein Sachverständiger den Schaden begutachtet, desto besser können Ursachen eindeutig festgestellt und Folgeschäden vermieden werden. Außerdem dienen frühzeitige Gutachten der Beweissicherung. Warten Sie nicht zu lange, insbesondere bevor Sie reparieren oder aufräumen – sonst könnten wichtige Spuren verloren gehen.