Ihre Vorteile auf einen Blick

Was zählt, ist eine saubere Bewertung. Genau dafür stehen wir.

Regionale Expertise

Objektive Wertermittlung ohne Verkaufsinteressen oder wirtschaftliche Abhängigkeiten.

Gesetzes­konform

Methodisch korrekte Gutachten nach geltenden gesetzlichen Vorgaben.

Vier-Augen-Prinzip

Zweitgutachter-Prüfung für zusätzliche Sicherheit und nachvollziehbare Ergebnisse.

Festpreis­garantie

Transparentes Angebot zum Festpreis. Keine Nachberechnung, kein Risiko.

Was ist ein Verkehrswertgutachten?

Ein Verkehrswertgutachten, auch Vollgutachten oder Marktwertgutachten genannt, ermittelt den Verkehrswert einer Immobilie. Es beschreibt nachvollziehbar, objektiv und rechtskonform, welchen Preis ein unabhängiger Käufer unter üblichen Marktbedingungen zahlen würde.

Wichtig: Anerkennung vor Gericht und bei Behörden ist besonders dann gegeben, wenn das Gutachten durch einen qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen erstellt wird und die gesetzlichen Vorgaben sauber eingehalten sind.

Wann braucht man einen Verkehrswertgutachten?

Typische Anlässe:
• Finanzamt, Steuerprüfung, Nachweise zum gemeinen Wert
• Gerichtliche Auseinandersetzungen und streitige Fälle
• Erbschaft oder Schenkung, auch zur Steueroptimierung
• Scheidung, Zugewinnausgleich, Vermögensaufteilung
• Überführung von Privat und Betriebsvermögen
• Bilanzierung von Immobilien nach HGB
• Zwangsversteigerung, Nachlassabwicklung, Betreuungssituationen

Welche Immobilie möchten Sie bewerten?
Kostenfreie Ersteinschätzung
Vertrauliche Behandlung Ihrer Angaben
Zertifizierte Gutachter mit regionaler Marktkenntnis
Grund für die Bewertung
Kontaktdaten

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Wer braucht ein Verkehrswertgutachten?

Private Eigentümer
Auszahlung von Miterben, Pflichtteil, geerbtes Haus verkaufen, faire Aufteilung, Scheidung, Teilverkauf, Schenkung mit Ausgleich, Steuerersparnis

Unternehmen und Steuerberater
Bilanzierung, Umstrukturierung, Entnahme von Betriebsvermögen, Compliance Anforderungen, steuerlich saubere Dokumentation

Gerichte, Nachlasspfleger, Berufsbetreuer
Neutrale Entscheidungsgrundlage beim Verkauf, bei Betreuung, bei Nachlassverwaltung oder Zwangsversteigerung

Unser Vorgehen

Jede Immobilienbewertung folgt bei uns einem klar definierten und bewährten Ablauf. So stellen wir sicher, dass alle Gutachten fachlich korrekt, nachvollziehbar und nach gesetzlichen Vorgaben erstellt werden.

BEWERTUNG ANFORDERN
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01

Erstkontakt & Klärung

Im persönlichen Austausch klären wir Ihr Anliegen und den Zweck des Gutachtens.

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Objektaufnahme

Erfassung aller relevanten Objekt-, Grundstücks- und Marktdaten vor Ort oder anhand vorliegender Unterlagen.

03

Analyse & Bewertung

Wertermittlung nach anerkannten Verfahren unter Berücksichtigung von Lage, Zustand und Marktsituation.

04

Gutachtenerstellung

Nachvollziehbare Aufbereitung der Ergebnisse gemäß gesetzlichen Vorgaben und fachlichen Standards.

Fachliche Grundlagen

Rechtsrahmen
• § 194 BauGB als Basis für den Verkehrswertbegriff
• ImmoWertV als methodische Leitlinie

Anerkannte Verfahren
• Vergleichswertverfahren, besonders bei Wohnungen und Standard Wohnimmobilien, wenn Vergleichskaufpreise vorliegen
• Ertragswertverfahren, typisch für Renditeimmobilien und vermietete Objekte
• Sachwertverfahren, häufig für selbstgenutzte Häuser und Spezialfälle zur Plausibilisierung

In der Praxis ist es sinnvoll, mindestens ein Verfahren zur Plausibilisierung gegenzurechnen, damit das Ergebnis nicht an der Lebensrealität des Marktes vorbeigeht.

Das sagen unsere Kunden

Fundierte Bewertungen. Klare Entscheidungen. Verlässliche Ergebnisse.

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4.9/5

Immogutachter Dresden

Geschäftsmann in weißem Hemd konzentriert am Computerarbeitplatz.
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„Super fachliche Beratung.
Man merkt sofort, dass hier jemand mit Erfahrung arbeitet. Ich habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt und kann die Zusammenarbeit uneingeschränkt empfehlen.“

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Martin W.

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„Vielen Dank für die professionelle Beratung und Zusammenarbeit. Mit modernem Equipment und großer Fachkompetenz wurde der Wert und Zustand unseres Hauses zügig und nachvollziehbar ermittelt. Die persönliche Betreuung war hervorragend.“

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Carola K.

Benötigte Unterlagen

Benötigtes Dokument Beschreibung Bezugsquelle
Aktueller Grundbuchauszug Nachweis zu Eigentumsverhältnissen, Rechten und Belastungen Grundbuchamt, Notar, Eigentümer
Flurkarte oder Lageplan Darstellung von Grundstücksgrenzen und Lage Liegenschaftsamt, Katasteramt
Baugenehmigung Rechtliche Grundlage der baulichen Nutzung Bauaufsichtsbehörde
Baubeschreibung Angaben zu Bauweise, Ausstattung und Konstruktion Bauaufsichtsbehörde, Bauträger, Eigentümer
Grundrisse, Schnitte, Ansichten Erforderlich zur Flächen- und Objektbewertung Architekt, Bauaufsichtsbehörde, Eigentümer
Wohn- und Nutzflächenberechnung Grundlage für die Wertermittlung Architekt, Bauunterlagen, Gutachter
Energieausweis Einordnung der energetischen Qualität Energieberater, Eigentümer
Übersicht zu Modernisierungen Angaben zu Instandhaltungen und Sanierungen der letzten Jahre Eigene Unterlagen, Rechnungen
Mietverträge Nur bei vermieteten Objekten relevant für Ertragswert Eigentümer, Hausverwaltung
Teilungserklärung Zusätzlich erforderlich bei Eigentumswohnungen Grundbuchamt, Hausverwaltung
Beschlüsse der Eigentümerversammlung Informationen zu Rücklagen und geplanten Maßnahmen WEG-Verwaltung
Angaben zu Rechten und Lasten Zum Beispiel Wohnrechte, Nießbrauch oder Wegerechte Grundbuch, Notar

Häufig gestellte Fragen zum Verkehrswert­gutachten

Sichere Entscheidungen rund um Ihre Immobilie durch fundierte Gutachten und persönliche Beratung.

Was ist der Unterschied zum Maklerwert

Maklerpreise sind Angebotspreise. Der Verkehrswert basiert auf realen Marktdaten und rechtlich geregelten Verfahren.

Ist das Gutachten vor Gericht gültig

Ja, wenn es von einem qualifizierten Sachverständigen erstellt wurde.

Wie lange dauert die Erstellung

In der Regel zwei bis vier Wochen nach Vorliegen aller Unterlagen.

Kann ich Steuern sparen

Ja, insbesondere bei Erbschaft, Schenkung und Betriebsvermögen.

Kann ich die Kosten absetzen

Bei vermieteten oder gewerblichen Immobilien meist vollständig.

Brauche ich zwingend eine Besichtigung

Ja, eine Vor Ort Prüfung ist Bestandteil eines belastbaren Gutachtens.