Ihre Vorteile auf einen Blick
Was zählt, ist eine saubere Bewertung. Genau dafür stehen wir.
Regionale Expertise
Objektive Wertermittlung ohne Verkaufsinteressen oder wirtschaftliche Abhängigkeiten.
Gesetzeskonform
Methodisch korrekte Gutachten nach geltenden gesetzlichen Vorgaben.
Vier-Augen-Prinzip
Zweitgutachter-Prüfung für zusätzliche Sicherheit und nachvollziehbare Ergebnisse.
Festpreisgarantie
Transparentes Angebot zum Festpreis. Keine Nachberechnung, kein Risiko.
Was ist ein Verkehrswertgutachten?
Ein Verkehrswertgutachten, auch Vollgutachten oder Marktwertgutachten genannt, ermittelt den Verkehrswert einer Immobilie. Es beschreibt nachvollziehbar, objektiv und rechtskonform, welchen Preis ein unabhängiger Käufer unter üblichen Marktbedingungen zahlen würde.
Wichtig: Anerkennung vor Gericht und bei Behörden ist besonders dann gegeben, wenn das Gutachten durch einen qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen erstellt wird und die gesetzlichen Vorgaben sauber eingehalten sind.
Wann braucht man einen Verkehrswertgutachten?
Typische Anlässe:
• Finanzamt, Steuerprüfung, Nachweise zum gemeinen Wert
• Gerichtliche Auseinandersetzungen und streitige Fälle
• Erbschaft oder Schenkung, auch zur Steueroptimierung
• Scheidung, Zugewinnausgleich, Vermögensaufteilung
• Überführung von Privat und Betriebsvermögen
• Bilanzierung von Immobilien nach HGB
• Zwangsversteigerung, Nachlassabwicklung, Betreuungssituationen
Wer braucht ein Verkehrswertgutachten?
Private Eigentümer
Auszahlung von Miterben, Pflichtteil, geerbtes Haus verkaufen, faire Aufteilung, Scheidung, Teilverkauf, Schenkung mit Ausgleich, Steuerersparnis
Unternehmen und Steuerberater
Bilanzierung, Umstrukturierung, Entnahme von Betriebsvermögen, Compliance Anforderungen, steuerlich saubere Dokumentation
Gerichte, Nachlasspfleger, Berufsbetreuer
Neutrale Entscheidungsgrundlage beim Verkauf, bei Betreuung, bei Nachlassverwaltung oder Zwangsversteigerung
Unser Vorgehen
Jede Immobilienbewertung folgt bei uns einem klar definierten und bewährten Ablauf. So stellen wir sicher, dass alle Gutachten fachlich korrekt, nachvollziehbar und nach gesetzlichen Vorgaben erstellt werden.
Erstkontakt & Klärung
Im persönlichen Austausch klären wir Ihr Anliegen und den Zweck des Gutachtens.
Objektaufnahme
Erfassung aller relevanten Objekt-, Grundstücks- und Marktdaten vor Ort oder anhand vorliegender Unterlagen.
Analyse & Bewertung
Wertermittlung nach anerkannten Verfahren unter Berücksichtigung von Lage, Zustand und Marktsituation.
Gutachtenerstellung
Nachvollziehbare Aufbereitung der Ergebnisse gemäß gesetzlichen Vorgaben und fachlichen Standards.
Fachliche Grundlagen
Rechtsrahmen
• § 194 BauGB als Basis für den Verkehrswertbegriff
• ImmoWertV als methodische Leitlinie
Anerkannte Verfahren
• Vergleichswertverfahren, besonders bei Wohnungen und Standard Wohnimmobilien, wenn Vergleichskaufpreise vorliegen
• Ertragswertverfahren, typisch für Renditeimmobilien und vermietete Objekte
• Sachwertverfahren, häufig für selbstgenutzte Häuser und Spezialfälle zur Plausibilisierung
In der Praxis ist es sinnvoll, mindestens ein Verfahren zur Plausibilisierung gegenzurechnen, damit das Ergebnis nicht an der Lebensrealität des Marktes vorbeigeht.
Das sagen unsere Kunden
Fundierte Bewertungen. Klare Entscheidungen. Verlässliche Ergebnisse.
Benötigte Unterlagen
Häufig gestellte Fragen zum Verkehrswertgutachten
Sichere Entscheidungen rund um Ihre Immobilie durch fundierte Gutachten und persönliche Beratung.
Was ist der Unterschied zum Maklerwert
Maklerpreise sind Angebotspreise. Der Verkehrswert basiert auf realen Marktdaten und rechtlich geregelten Verfahren.
Ist das Gutachten vor Gericht gültig
Ja, wenn es von einem qualifizierten Sachverständigen erstellt wurde.
Wie lange dauert die Erstellung
In der Regel zwei bis vier Wochen nach Vorliegen aller Unterlagen.
Kann ich Steuern sparen
Ja, insbesondere bei Erbschaft, Schenkung und Betriebsvermögen.
Kann ich die Kosten absetzen
Bei vermieteten oder gewerblichen Immobilien meist vollständig.
Brauche ich zwingend eine Besichtigung
Ja, eine Vor Ort Prüfung ist Bestandteil eines belastbaren Gutachtens.




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