Ihre Vorteile auf einen Blick
Was zählt, ist eine saubere Bewertung. Genau dafür stehen wir.
Regionale Expertise
Objektive Wertermittlung ohne Verkaufsinteressen oder wirtschaftliche Abhängigkeiten.
Gesetzeskonform
Methodisch korrekte Gutachten nach geltenden gesetzlichen Vorgaben.
Vier-Augen-Prinzip
Zweitgutachter-Prüfung für zusätzliche Sicherheit und nachvollziehbare Ergebnisse.
Festpreisgarantie
Transparentes Angebot zum Festpreis. Keine Nachberechnung, kein Risiko.
Was ist eine Wohnflächenberechnung?
Die Wohnflächenberechnung ermittelt die tatsächliche Wohnfläche einer Immobilie nach klar definierten rechtlichen Vorgaben. Sie dient als verbindliche Grundlage für Mietverträge, Kaufpreise, Nebenkostenabrechnungen, Finanzierungen und rechtliche Auseinandersetzungen.
Je nach Anwendungsfall erfolgt die Berechnung nach der Wohnflächenverordnung oder nach DIN 277. Beide Methoden führen häufig zu unterschiedlichen Ergebnissen, insbesondere bei Dachschrägen, Balkonen oder Terrassen.
Optional erstellen wir zusätzlich prüffähige Grundrisse zur Dokumentation der Flächen.
Wann braucht man eine Wohnflächenberechnung?
Eine Wohnflächenberechnung ist sinnvoll oder notwendig, wenn die Flächengröße nachweisbar korrekt sein muss.
Typische Anlässe
• Zweifel an der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche
• Mietminderung oder Streitigkeiten mit Mietern
• Verkauf oder Kauf einer Immobilie
• Finanzierung oder Bewertung durch Banken
• Nebenkostenabrechnung
• Erbschaft oder Scheidung
• Erstellung oder Prüfung von Grundrissen
Wer braucht eine Wohnflächenberechnung?
Private Eigentümer
Zur Überprüfung von Mietverträgen, Verkaufsunterlagen oder zur rechtlichen Absicherung.
Vermieter
Als Grundlage für Miete, Nebenkosten, Mieterhöhungen oder Streitfälle.
Käufer und Verkäufer
Zur Absicherung des Kaufpreises und zur Vermeidung späterer Auseinandersetzungen.
Gerichte und Anwälte
Als objektive und nachvollziehbare Flächenermittlung.
Unser Vorgehen
Jede Immobilienbewertung folgt bei uns einem klar definierten und bewährten Ablauf. So stellen wir sicher, dass alle Gutachten fachlich korrekt, nachvollziehbar und nach gesetzlichen Vorgaben erstellt werden.
Erstkontakt & Klärung
Im persönlichen Austausch klären wir Ihr Anliegen und den Zweck des Gutachtens.
Objektaufnahme
Erfassung aller relevanten Objekt-, Grundstücks- und Marktdaten vor Ort oder anhand vorliegender Unterlagen.
Analyse & Bewertung
Wertermittlung nach anerkannten Verfahren unter Berücksichtigung von Lage, Zustand und Marktsituation.
Gutachtenerstellung
Nachvollziehbare Aufbereitung der Ergebnisse gemäß gesetzlichen Vorgaben und fachlichen Standards.
Fachliche Grundlagen
Methoden der Wohnflächenberechnung
Je nach Zweck kommen unterschiedliche Berechnungsgrundlagen zum Einsatz.
Wohnflächenverordnung WoFlV
Rechtsverbindlich für Mietverhältnisse.
Balkone und Terrassen zählen in der Regel zu 25 Prozent, maximal zu 50 Prozent.
Flächen unter Dachschrägen werden abhängig von der Raumhöhe anteilig berücksichtigt.
DIN 277
Wird häufig bei Kauf, Verkauf, Finanzierung oder Planung genutzt.
Rechnet großzügiger, da auch viele Nebenflächen vollständig berücksichtigt werden.
Die Wohnfläche fällt hier meist größer aus als nach WoFlV.
Welche Methode anzuwenden ist, hängt vom rechtlichen Kontext ab. Wir beraten Sie dazu im Vorfeld.
Das sagen unsere Kunden
Fundierte Bewertungen. Klare Entscheidungen. Verlässliche Ergebnisse.
Benötigte Unterlagen
Für die Wohnflächenberechnung sind in der Regel folgende Unterlagen hilfreich.
Fehlende Unterlagen können durch ein Vor Ort Aufmaß ersetzt werden.
Häufig gestellte Fragen zur Wohnflächenberechnung
Sichere Entscheidungen rund um Ihre Immobilie durch fundierte Gutachten und persönliche Beratung.
Ist eine Vor Ort Begehung notwendig
Empfohlen, da nur so alle Flächen korrekt erfasst werden können.
Was passiert bei Abweichungen zur Mietfläche
Ab 10 Prozent Abweichung kann eine Mietminderung möglich sein.
Wie werden Dachschrägen berücksichtigt
Unter 1 Meter Höhe nicht, zwischen 1 und 2 Metern zu 50 Prozent, ab 2 Metern zu 100 Prozent nach WoFlV.
Zählen Balkone oder Terrassen zur Wohnfläche
Ja, meist zu 25 Prozent, bei hochwertiger Ausführung bis zu 50 Prozent.
Welche Räume zählen zur Wohnfläche
Wohn und Schlafräume, Küche, Bad, Flure innerhalb der Wohnung.




.webp)


