Ihre Vorteile auf einen Blick

Was zählt, ist eine verlässliche Bewertung. Genau dafür stehen wir.

Regionale Expertise

Objektive Wertermittlung ohne Verkaufsinteressen oder wirtschaftliche Abhängigkeiten.

Gesetzes­konform

Methodisch korrekte Gutachten nach geltenden gesetzlichen Vorgaben.

Vier-Augen-Prinzip

Zweitgutachter-Prüfung für zusätzliche Sicherheit und nachvollziehbare Ergebnisse.

Festpreis­garantie

Transparentes Angebot zum Festpreis. Keine Nachberechnung, kein Risiko.

Was ist eine Wohnflächenberechnung?

Die Wohnflächenberechnung ermittelt die tatsächliche Wohnfläche einer Immobilie nach klar definierten rechtlichen Vorgaben. Sie dient als verbindliche Grundlage für Mietverträge, Kaufpreise, Nebenkostenabrechnungen, Finanzierungen und rechtliche Auseinandersetzungen.

Je nach Anwendungsfall erfolgt die Berechnung nach der Wohnflächenverordnung oder nach DIN 277. Beide Methoden führen häufig zu unterschiedlichen Ergebnissen, insbesondere bei Dachschrägen, Balkonen oder Terrassen.

Optional erstellen wir zusätzlich prüffähige Grundrisse zur Dokumentation der Flächen.

Wann braucht man eine Wohnflächenberechnung?

Eine Wohnflächenberechnung ist sinnvoll oder notwendig, wenn die Flächengröße nachweisbar korrekt sein muss.

Typische Anlässe

• Zweifel an der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche
• Mietminderung oder Streitigkeiten mit Mietern
• Verkauf oder Kauf einer Immobilie
• Finanzierung oder Bewertung durch Banken
• Nebenkostenabrechnung
• Erbschaft oder Scheidung
• Erstellung oder Prüfung von Grundrissen

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Wer braucht eine Wohnflächenberechnung?

Private Eigentümer

Zur Überprüfung von Mietverträgen, Verkaufsunterlagen oder zur rechtlichen Absicherung.

Vermieter

Als Grundlage für Miete, Nebenkosten, Mieterhöhungen oder Streitfälle.

Käufer und Verkäufer

Zur Absicherung des Kaufpreises und zur Vermeidung späterer Auseinandersetzungen.

Gerichte und Anwälte

Als objektive und nachvollziehbare Flächenermittlung.

Kurzfristige Terminvergabe

Der Weg zu Ihrem Immobiliengutachten

Jede Immobilienbewertung folgt bei uns einem klar definierten und bewährten Ablauf. So stellen wir sicher, dass alle Gutachten fachlich korrekt, nachvollziehbar und nach gesetzlichen Vorgaben erstellt werden. Hier Schritt für Schritt erklärt:

BEWERTUNG ANFORDERN
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Erstkontakt & Klärung

Im persönlichen Austausch klären wir Ihr Anliegen und den Zweck des Gutachtens.

02

Angebot & Beauftragung

Auf Basis unseres Erstgesprächs erhalten Sie ein maßgeschneidertes Angebot mit Festpreisgarantie ohne versteckte Kosten.

03

Objektaufnahme

Erfassung aller relevanten Objekt-, Grundstücks- und Marktdaten vor Ort oder anhand vorliegender Unterlagen.

04

Analyse & Bewertung

Wertermittlung nach anerkannten Verfahren unter Berücksichtigung von Lage, Zustand und Marktsituation.

05

Gutachtenerstellung

Nachvollziehbare Aufbereitung der Ergebnisse gemäß gesetzlichen Vorgaben und fachlichen Standards.

06

Nachbetreuung & Unterstützung

Auch nach Fertigstellung des Gutachtens stehen wir Ihnen bei Rückfragen sowie gegenüber Finanzamt oder Rechtsbeistand beratend zur Seite.

Fachliche Grundlagen

Methoden der Wohnflächenberechnung

Je nach Zweck kommen unterschiedliche Berechnungsgrundlagen zum Einsatz.

Wohnflächenverordnung WoFlV
Rechtsverbindlich für Mietverhältnisse.
Balkone und Terrassen zählen in der Regel zu 25 Prozent, maximal zu 50 Prozent.
Flächen unter Dachschrägen werden abhängig von der Raumhöhe anteilig berücksichtigt.

DIN 277
Wird häufig bei Kauf, Verkauf, Finanzierung oder Planung genutzt.
Rechnet großzügiger, da auch viele Nebenflächen vollständig berücksichtigt werden.
Die Wohnfläche fällt hier meist größer aus als nach WoFlV.

Welche Methode anzuwenden ist, hängt vom rechtlichen Kontext ab. Wir beraten Sie dazu im Vorfeld.

Warum Kunden uns vertrauen

Unsere Auftraggeber schätzen die fundierte Bewertung, die klare Kommunikation und die rechtssicheren Ergebnisse.

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„Die Immobilienbewertung war fachlich fundiert, verständlich erläutert und exakt auf den Dresdner Immobilienmarkt abgestimmt. Besonders positiv ist die unabhängige, realistische Einschätzung – ohne Schönreden, aber mit klaren Handlungsempfehlungen. Genau das schafft Vertrauen und gibt echte Entscheidungssicherheit.“

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Adrian P.

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„Super fachliche Beratung.
Man merkt sofort, dass hier jemand mit Erfahrung arbeitet. Ich habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt und kann die Zusammenarbeit uneingeschränkt empfehlen.“

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Martin W.

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„Vielen Dank für die professionelle Beratung und Zusammenarbeit. Mit modernem Equipment und großer Fachkompetenz wurde der Wert und Zustand unseres Hauses zügig und nachvollziehbar ermittelt. Die persönliche Betreuung war hervorragend.“

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Carola K.

Benötigte Unterlagen

Für die Wohnflächenberechnung sind in der Regel folgende Unterlagen hilfreich.

Benötigtes Dokument Beschreibung Bezugsquelle
Grundrisse oder Baupläne Grundlage zur Ermittlung der Wohnfläche, Raumaufteilung und Geometrie Architekt, Bauaufsichtsbehörde, Eigentümer
Wohnungs- oder Objektbeschreibung Angaben zur Nutzung der Räume und zur Abgrenzung der Wohneinheit Mietvertrag, Kaufvertrag, Eigentümer
Angaben zu Dachschrägen Erforderlich zur korrekten Anrechnung der Flächen nach WoFlV oder DIN 277 Bauunterlagen, Vor-Ort-Aufmaß
Angaben zu Balkonen oder Terrassen Zur anteiligen Berücksichtigung der Außenflächen Baupläne, Vor-Ort-Aufmaß
Baujahr der Immobilie Relevant für die Einordnung der anzuwendenden Berechnungsgrundlage Bauakte, Grundbuch, Eigentümer

Fehlende Unterlagen können durch ein Vor Ort Aufmaß ersetzt werden.

Häufig gestellte Fragen zur Wohnflächenberechnung

Sichere Entscheidungen rund um Ihre Immobilie durch fundierte Gutachten und persönliche Beratung.

Ist eine Vor Ort Begehung notwendig

Empfohlen, da nur so alle Flächen korrekt erfasst werden können.

Was passiert bei Abweichungen zur Mietfläche

Ab 10 Prozent Abweichung kann eine Mietminderung möglich sein.

Wie werden Dachschrägen berücksichtigt

Unter 1 Meter Höhe nicht, zwischen 1 und 2 Metern zu 50 Prozent, ab 2 Metern zu 100 Prozent nach WoFlV.

Zählen Balkone oder Terrassen zur Wohnfläche

Ja, meist zu 25 Prozent, bei hochwertiger Ausführung bis zu 50 Prozent.

Welche Räume zählen zur Wohnfläche

Wohn und Schlafräume, Küche, Bad, Flure innerhalb der Wohnung.